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Kodex

Die Mitglieder des CFD-Verbands haben diesen Transparenz- und Fairnesskodex gemeinschaftlich entwickelt und sich freiwillig verpflichtet, die Regeln zu Fairness, Transparenz, Integrität und Professionalität einzuhalten. Der CFD-Kodex stellt eine Selbstverpflichtung für alle Mitglieder des Verbands dar, um zu einer Qualitätssteigerung der Standards des gesamten deutschen CFD-Marktes beizutragen. Er regelt die Grundsätze des Handelns sowie des Umgangs mit Kunden und dient als Maßstab für CFD-Anbieter, die auf dem deutschen Markt tätig sind. Gleichzeitig stellt der Kodex einen Handlungsleitfaden für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seiner Mitgliedsunternehmen dar.

 

  • 1. CFD-Verband und seine Mitglieder

    „Wir repräsentieren einen breiten Querschnitt des deutschen CFD- Markts und verstehen uns als Institution zur Erhöhung des Anlegerschutzes sowie der Qualität des gesamten deutschen CFD-Markts.“

    Der Contracts for Difference Verband e.V. („CFD-Verband“) ist der Zusammenschluss der auf den CFD- und Devisenhandel in Deutschland spezialisierten Unternehmen und repräsentiert einen breiten Querschnitt des deutschen CFD-Markts. Der CFD-Verband trägt durch seine Arbeit zu einem transparenten und fairen CFD- und Devisenhandel in Deutschland bei und fördert die immer populärer werdende Anlageklasse der Contracts for Difference. Dabei tritt der Verband als Kompetenzzentrum auf und sieht sich als gemeinsame Stimme sowie Ansprechpartner für Politik, Aufsichtsbehörden und die Öffentlichkeit. Ein großer Schwerpunkt der Verbandsarbeit liegt hierbei auf dem Anlegerschutz.

  • 2. Regulatorische Anforderungen

    „Wir verpflichten uns vor der Kontoeröffnung zu einer trennscharfen Differenzierung von privaten und professionellen Anlegern. Dabei verzichten wir auf jegliche Anreize, welche dazu motivieren könnten, sich als professioneller Anleger zu registrieren.“

    Grundlage des CFD-Kodex sind die gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen in Deutschland und Europa. Beim Anlegerschutz gelten die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Europäischen Wertpapier- und 

    Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ausgesprochenen Standards und Leitlinien als Richtschnur für das gesamte Handeln.

    Das gültige Rechtssystem verlangt von CFD-Brokern eine Unterscheidung zwischen Privatkunden und professionellen Kunden. Die ESMA hat im Jahr 2018 europaweit Grundlagen (ESMA71-99-973) für den verstärkten Schutz von Kleinanlegern geschaffen, die von den nationalen Aufsichtsbehörden größtenteils in nationales Recht überführt wurden. Die Schutzmaßnahmen umfassen beispielsweise den Ausschluss der Nachschusspflichten beim Handel mit CFDs sowie Einschränkungen bei der Festlegung von Hebeln. In Deutschland wurden bereits im Jahr 2017 erste Maßnahmen für den Anlegerschutz durch die BaFin ergriffen (Allgemeinverfügung BaFin 05/17) und diese stetig ausgeweitet (z.B. Leitlinien zur Allgemeinverfügung BaFin 07/19).

    Die Mitglieder des CFD-Verbands verpflichten sich vor der Kontoeröffnung eine nachvollziehbare Differenzierung von privaten und professionellen Anlegern vorzunehmen. Darüber hinaus verzichten die Mitglieder des Verbands auf jegliche Form von Anreizen, die Privatanleger incentivieren könnten, sich als professioneller Anleger zu registrieren.

    Die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf von CFDs an Kleinanleger in Deutschland sind folglich verboten, sofern nicht folgende Bedingungen erfüllt sind:

    - Gewährleistung des Initial-Margin-Schutzes („Hebelbegrenzung“)

    - Unabdingbarer Margin-Glattstellungsschutz

    - Unabdingbarer Negativsaldoschutz („Nachschusspflichtverbot“)

    - Verbot der Gewährung von monetären und nicht monetären Vorteilen in Bezug auf die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf eines CFD („Bonusverbot“)

    - Direkte und indirekte Mitteilungen zur Vermarktung, zum Vertrieb und zum Ver- kauf von CFD an Kleinanleger haben eine standardisierte Risikowarnung inklusive einer anbieterspezifischen Verlustquote zu enthalten („Risikowarnung“)

    Professionelle Anleger dürfen weiterhin mit hohen Hebeln handeln, jedoch verzichten sie durch ihren Status auf den unlimitierten Schutz vor Nachschusspflichten. Eine Klassifizierung zur Eignung der Kunden für eine entsprechende Einstufung erfolgt durch die CFD-Broker.

    Um eine erfolgreiche Einstufung als professioneller Anleger zu erreichen, müssen Kunden mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:

    - Größe des Portfolios an Finanzinstrumenten, das sowohl Bareinlagen als auch Finanzinstrumente umfasst, übersteigt 500.000 EUR

    - In den vergangenen vier Quartalen wurden durchschnittlich zehn Transaktionen in erheblichem Umfang mit CFDs getätigt

    - Erfahrungen in Form relevanter Berufserfahrung (aktuelle Tätigkeit seit einem Jahr oder vergangene Tätigkeit für mindestens ein Jahr im Finanzsektor)

    Die Mitglieder des CFD-Verbands fordern von professionellen Anlegern aussagekräftige Nachweise dieser Kriterien.

    Der CFD-Kodex dient als Memorandum, mit welchem der CFD-Verband langfristig qualitative Standards am Markt etablieren möchte, die über regulatorische Anforderungen hinaus zur Verlässlichkeit des Anlegerschutzes beitragen. Durch die Selbstverpflichtung der Mitglieder soll der Anlegerschutz weiter verbessert, die Orientierung bei der Anbieter- und Produktauswahl erleichtert und das Vertrauen der Anleger bei der Geldanlage in CFDs gestärkt werden. Der Fokus des Kodex liegt dabei auf Transparenz und Fairness.

  • 3. CFDs als OTC-Produkte mit Hebelwirkung

    „Wir garantieren bei der Quotierung uns an den jeweiligen Referenz- märkten bzw. Kursen anderer Börsen oder relevanter Handelsplattformen zu orientieren und Spreads stets marktgerecht festzulegen.“

    CFDs gehören zur Gruppe der derivativen Finanzinstrumente, bei denen der Investor am Unterschiedsbetrag zwischen Ankauf und Verkauf des jeweiligen CFDs partizipiert. Das Produktspektrum umfasst heute die meisten gängigen Assetklassen: Indizes, 

    Aktien, Währungen, Rohstoffe, Edelmetalle, Anleihen, Kryptowährungen und andere. Mit CFDs besteht die Möglichkeit, sowohl an steigenden als auch an fallenden Kursen zu partizipieren. Die Position, die mit dem Abschluss des Geschäfts geöffnet wird, wird mit einem zweiten, gegenläufigen Geschäft zu einem späteren Zeitpunkt auf Initiative des Käufers geschlossen.

    Die Besonderheit des CFD-Handels ist der Handel auf Margin. Das bedeutet, dass für den Erwerb eines CFDs lediglich ein Bruchteil des Handelsvolumens vom Kunden hin- terlegt wird. Durch die damit erzielte Hebelwirkung ist es möglich, mit geringem Kapi- talaufwand das gleiche Handelsvolumen zu bewegen wie mit einem Direktinvestment in den zugrundeliegenden Basiswert. Aus diesen Gründen eignen sich CFDs auch zur kostengünstigen Absicherung z.B. eines Aktienportfolios. Der CFD-Handel ist aufgrund der Hebelwirkung mit Chancen und Risiken verbunden.

    Die eingesetzten Hebel bzw. Marginraten werden von den Mitgliedern des CFD- Verbands transparent ausgewiesen.

    Die Wertentwicklung des CFDs orientiert sich an einem zugrunde liegenden Wertpa- pier oder Finanzinstrument, dem sogenannten Basiswert, auf den sich der CFD be- zieht. Die Differenz zwischen dem aktuellen Kauf- und Verkaufskurs wird als Spread bezeichnet.

    Die Mitglieder des CFD-Verbands oder deren Market Maker quotieren CFDs stets in Anlehnung an den jeweiligen Referenzmarkt bzw. dessen Beschreibung.

    Faire Quotierung

    - Bei der Quotierung garantieren die Mitglieder des CFD-Verbands sich an den jeweiligen Referenzmärkten bzw. Kursen anderer Börsen oder Handelsplattformen zu orientieren.

    - Spreads werden stets marktgerecht festgelegt und Kunden aktiv über die Zuordnung zur jeweiligen Sicherungseinrichtung informiert. Eine faire Produkt- und Preisausgestaltung soll die Qualität des Markts für CFDs in Deutschland stärken.

    Spreads werden vom Anbieter marktgerecht festgelegt und transparent gegenüber dem Kleinanleger ausgewiesen.

    Das Verlustrisiko bei Kleinanlegern ist durch den unlimitierten Schutz vor Nachschuss- pflichten beim Handel mit CFDs auf das eingezahlte Kapital beschränkt. Für professionelle Anleger gilt der unlimitierte Schutz vor Nachschusspflichten nicht, sofern keine geeigneten Schutzmechanismen zur Verlust- und Risikobegrenzung durch den Anleger eingesetzt werden. Je nach Produktausgestaltung kann unter entsprechenden Marktbedingungen so für den professionellen Anleger eine Nachschusspflicht entstehen, d. h. Verluste müssen gedeckt werden, die über das eingesetzte Kapital hinausgehen (z.B. durch Auftreten von Intraday- oder Overnight-Kurslücken, sog. Gaps).

    Die Mitglieder des CFD-Verbands oder deren Market Maker bieten diverse Ordertypen an (z.B. Stop Loss, Trailing Stop Loss oder Garantierte Stop Loss), um sowohl Klein- als auch professionellen Anlegern Möglichkeiten zur Verlust- und Risikobegrenzung einzuräumen.

    Als sogenannte OTC-Produkte („Over the Counter“) werden CFDs außerbörslich, also direkt mit einem CFD-Anbieter, Intermediär oder als Market Maker agierenden Finanzdienstleister gehandelt. Das bedeutet, dass die Qualität des Anbieters als wichtiges Kriterium bei der Auswahl eines CFD-Anbieters berücksichtigt werden sollte. Hierbei stellen die Bonität und damit einhergehend die Stabilität, die Transparenz, die regulatorische Konformität sowie auch das Serviceangebot einen übergeordneten Rahmen dar. Kundengelder, die auf einem Handelskonto liegen, werden bis zu einem festgelegten Höchstbetrag durch Zugehörigkeit des jeweiligen CFD-Anbieters zu einer Sicherungseinrichtung geschützt. Unabhängig von der Herkunft des CFD-Anbieters entscheidet die Zuordnung zur jeweiligen Sicherungseinrichtung maßgeblich über den Umfang des Entschädigungsanspruchs im Schadensfall.

    Die Mitglieder veröffentlichen Art und Umfang der angewendeten Form der Ein- lagensicherung auf der Website des jeweiligen Verbandsmitglieds sowie auf der Website des Verbands unter www.cfdverband.de/ueber-cfds/einlagensicherung.

  • 4. Fairness und Professionalität als Grundlage für den Anlegerschutz

    „Neukunden, deren Kenntnisse als nicht angemessen eingestuft werden, werden bei uns nicht für den Handel freigeschaltet.“

    CFDs sind komplexe Finanzinstrumente und daher nicht für jeden Anleger geeignet. Das CFD-Angebot der Mitglieder richtet sich folglich in erster Linie an zwei Anlegergruppen, welche eigenverantwortliche Handelsentscheidungen treffen. Die erste Gruppe hat in der Regel einen kurzfristigen Anlagehorizont, eine hohe Risikoaffinität sowie eine deutlich realistische Erwartung hinsichtlich kurzfristig erzielbarer Gewinne bzw. Verluste. Die zweite Gruppe nutzt CFDs als Instrumente zur Absicherung von Investitionen in Basiswerte z.B. als Bestandteil eines Aktienportfolios.

    Die Mitglieder des CFD-Verbands verpflichten sich bei neuen Kontoeröffnungen, eine Abfrage von Kenntnissen und Erfahrungen im Anlagebereich und Wertpapierumfeld durchzuführen, um sicherzustellen, dass der Handel mit CFDs für bestehende oder potenzielle Kunden angemessen ist:

    1) Teil der Befragung ist, ob potenzielle Neukunden über ausreichend freie Mittel für die Anlage in CFDs verfügen, die nicht für den Lebensunterhalt benötigt werden und – auch mit hohem Risiko behaftet – investiert werden können.

    2) Sollten die Kenntnisse eines Kunden als „nicht angemessen“ eingestuft werden, wird dieser nicht für den Handel freigeschaltet. Im Einzelfall können Überprüfungen nachgefordert werden. Dem Kunden wird dann allerdings eine zusätzliche Benachrichtigung präsentiert, die der Kunde zur Kenntnis nehmen und bestätigen muss. Die Feststellung der Nichtangemessenheit wird dem Kunden mitgeteilt.

    Darüber hinaus unternehmen alle Mitglieder erhebliche Anstrengungen, potenzielle CFD-Kunden mit notwendigem Grundwissen bezüglich des CFD-Handels auszustatten, welche dazu beitragen, die spezifischen Risiken des CFD-Handels besser zu verstehen. Dazu zählt auch, dass die potenziellen CFD-Kunden die Möglichkeit bekommen, die eingesetzten Handelsplattformen über ein Demokonto vorab kostenfrei und ohne den Einsatz echten Kapitals zu testen.

    Alle Informationen, einschließlich der Hinweise auf Chancen und Risiken, werden ausgewogen, verständlich und in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. Das bezieht sich auch auf eine klar erkennbare Kennzeichnung einer Nachschusspflicht für professionelle Anleger, sofern diese vom Anbieter nicht ausgeschlossen ist.

    Die Mitglieder verpflichten sich, Kundeninformationen einschließlich Werbemitteilungen stets klar, eindeutig und nicht-irreführend zu gestalten.

    Unverzichtbar für einen wirksamen Anlegerschutz sind hohe Standards der Finanzaufsicht und Regulierung. Die Mitglieder des CFD-Verbands verfügen deswegen über eine Lizenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder sind bei dieser registriert. Eine Übersicht zu den Regulierungsbehörden wird auf der Internet- seite des CFD-Verbands unter www.cfdverband.de/aktuelles/finanzaufsichtsbehoerden geführt.

    Die Mitglieder des CFD-Verbands verpflichten sich, die Informationen über die Art und Zuständigkeit der jeweiligen Aufsicht auf der Website des Verbands unter www.cfdverband.de/ueber-cfds/regulierung zu veröffentlichen und stets aktuell zu halten.

  • 5. Transparenz bei Preisen, Gebühren, Basiswerten, Spreads und Handelsvolumen

    „Interessenkonflikte, welche negativ die Interessen der Anleger beeinträchtigen könnten, sind von uns zu vermeiden oder andernfalls unmissverständlich und transparent offenzulegen.“

    Die Mitglieder des CFD-Verbands handeln mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. Ergänzend zu dem allgemein gültigen Rechtssystem sowie der aktuellen Regulatorik vermeiden sie Interessenkonflikte, die die Interessen ihrer Anleger beeinträchtigen, oder legen diese andernfalls unmissverständlich und transparent offen.

    Die Mitglieder verpflichten sich zu einer transparenten Darstellung der Basiswerte, auf die sich die CFDs beziehen, sowie einer transparenten Preisstellung, um den Kunden eine individuelle und zielgerichtete Anlageentscheidung zu ermöglichen.

    Studien zum CFD-Markt in Deutschland

    - Zur Steigerung der Transparenz innerhalb der Branche sowie des deutschen CFD Marktes führt der CFD-Verband seit mehr als zehn Jahren regelmäßige Studien zur objektiven und transparenten Aufbereitung von Quartals- und Jahresstatistiken sowie der Gewinn- und Verluststatistiken durch.

    - Hierbei werden Marktkennzahlen (z.B. Volumen, Transaktionen etc.) im periodischen Zeitverlauf untersucht und interpretiert. Die Mitglieder verpflichten sich zu diesem Zweck dem CFD-Verband alle notwendi- gen Daten zur periodischen Untersuchung zur Verfügung zu stellen.

    - Die laufenden Veröffentlichungen sind gesamthaft öffentlich einsehbar (https://www.cfdverband.de/marktforschungen/cfd-statistiken).

    Basiswerte werden dabei immer zweifelsfrei benannt. Eine wichtige Information ist da- bei auch die Höhe der tatsächlichen Spreads, die auf der Website des jeweiligen CFD- Mitglieds verständlich ausgewiesen bzw. in den Handelsplattformen in Echtzeit ange- zeigt werden.

    Darüber hinaus legen die Mitglieder des CFD-Verbands offen, ob sie über einen Direct Market Access verfügen oder wer für sie als Market Maker agiert und welche maximalen Margins für Kleinanleger und professionelle Anleger über die eigene Plattform handelbar sind.

    Einer über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehenden Kostentransparenz tragen die Mitglieder des CFD-Verbands Rechnung, indem sie die Handelskosten und -gebühren offen und umfassend darstellen. Dazu zählen alle Einstiegskosten (z.B. Kommissionen bei Auftragsausführungen), fortlaufenden Kosten (z.B. Finanzierungskosten für Positionen, die längerfristig [z.B. Overnight] gehalten werden, Fixkosten [z.B. Depotgebühren]) sowie die Ausstiegskosten. Dieser Transparenzanspruch umfasst insbesondere eine Ex-ante-Information zu Handelskosten vor der Orderaufgabe durch den Kunden.

    Zusätzlich verpflichten sich alle Mitglieder des CFD-Verbands, wesentliche Anlegerinformationen (Key Information Documents = KIDs) öffentlich für ihre Kunden zur Verfügung zu stellen.

  • 6. Regeln bei Marktstörungen und Mistrades

    „Die Regelungen zu Mistrades ergänzen regulatorische Anforderungen und erweitern den Schutz von Kleinanlegern.“

    Die Mitglieder des CFD-Verbands stellen sicher, dass die Handelbarkeit der eigenen CFDs grundsätzlich gewährleistet ist, soweit die vom jeweiligen Mitglied verwendeten Referenzmärkte bzw. deren Beschreibung dies ermöglichen. Sollte der Handel durch Marktstörungen oder außergewöhnliche Umstände unterbrochen sein, informieren die CFD-Mitglieder darüber und bemühen sich, den Handel zum frühestmöglichen Zeitpunkt wieder aufzunehmen.

    Die Mitglieder des CFD-Verbands verfügen über transparente Mistrade-Regeln bzw. verpflichten sich andere geeignete Regelungen für den Umgang mit offensichtlich fehlerhaften Preisen zu treffen.

    Ein Mistrade bzw. ein offenkundiger Fehler liegt gewöhnlich dann vor, wenn der Preis, zu dem der CFD-Handel abgewickelt wurde, z.B. aufgrund eines technischen Fehlers, fehlerhafter Daten oder einer Preisberichtigung vom marktgerechten Preis abweicht.

  • 7. Professionelle Betreuung durch kundenorientierte Serviceangebote

    „Mit überdurchschnittlich langen Servicezeiten sowie mit der Bereitstellung von umfangreichem deutschsprachigem Informationsmaterial tragen wir aktiv zum Anlegerschutz bei.“

    Die Mitglieder des CFD-Verbands verpflichten sich, alle Informationsmaterialien und Formulare klar und verständlich zu gestalten, um eine sachgerechte und professionelle Betreuung der Anleger und potenziellen Anleger zu gewährleis- ten.

    Darüber hinaus werden durch die Mitglieder des CFD-Verbands zusätzliche Informationen zu Schulungszwecken (z.B. in Form von Webinaren, Schulungsunterlagen etc.) über die jeweiligen Webseiten der Mitglieder bereitgestellt. Durch diese Maßnahmen sollen insbesondere Kleinanlegern alle Voraussetzungen zur Informationsbeschaffung und zum Verständnis der Produkte geboten werden und damit die Fairness im Zusammenhang mit dem Handel am Markt für CFDs gesteigert werden. Telefonische und webbasierte Serviceangebote werden bei den Mitgliedern des CFD-Verbands durch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter grundsätzlich in deutscher Sprache erbracht und stehen an Werktagen von Montag bis Freitag mindestens zwischen 9:00 und 18:00 Uhr zur Verfügung.

  • 8. Verpflichtung zur Einhaltung des Kodex

    „Die Wirkung des CFD-Kodex zur Förderung von Fairness, Transparenz, Integrität und Professionalität hängt von seiner Einhaltung sowie von regelmäßigen Anpassungen ab. Aus diesem Grund wird die Einhaltung des Kodex durch die Mitglieder des CFD-Verbands jährlich geprüft.“

    Der CFD-Verband prüft jährlich die Einhaltung und Umsetzung des CFD-Kodex durch seine Mitglieder. Die Prüfung erfolgt vor dem Hintergrund von Transparenz und Fairness und soll einen Überblick geben, welche Maßnahmen die Mitgliedsunternehmen zur Verankerung des CFD-Kodex in der jeweiligen Unternehmenskultur und im alltäglichen Handeln ergriffen haben und wie der Kodex im Umgang mit den Kunden gelebt wird. Die Prüfung soll darüber hinaus sicherstellen, dass der CFD-Verband und seine Organe zur Umsetzung und Einhaltung des CFD-Kodex beigetragen haben.

    Ein weiterer Bestandteil der Prüfung ist die regelmäßige Untersuchung ausgewählter, am deutschen Markt für CFDs aktiver Anbieter (Mitglieder und Nicht-Mitglieder), um kontinuierlich Optimierungspotenziale zu identifizieren und den Verbraucherschutz durch die Mitglieder des CFD-Verbands zu stärken.

    Abschließend wird der Kodex regelmäßig auf sich verändernde Rahmenbedingungen überprüft und angepasst, um geltende Rechtssysteme in ihrer aktuellen Form zu berücksichtigen und ggf. darüberhinausgehend Maßstäbe zu setzen.

Herausgeber:
Contracts for Difference Verband e.V., Stand: 2021