Jede natürliche oder juristische Person, die bereit ist, die Ziele und Zwecke des Verbands zu fördern und zu unterstützen.
Ja, wenn das potenzielle Mitglied über einen Europäischen Pass verfügt. Für CFD-Anbieter ohne einen solchen Pass besteht die Möglichkeit zur Aufnahme, wenn der Anbieter eine Tochtergesellschaft oder eine Niederlassung/Zweigstelle in Deutschland gegründet hat und dieser die erforderliche Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 KWG erteilt worden ist.
Nein, solange die Aufnahmekriterien erfüllt werden.
Vollmitglied: an Wahlen, Abstimmungen teilnehmen, kann Vorstand stellen, an Veranstaltungen teilnehmen, erhalten vier Quartalsstatistiken, die Ergebnisse der Markt- und der GuV-Studie, repräsentiert Verband, Ansprechpartner für die Presse sein
Fördermitglied: an Mitgliederversammlungen, einigen Wahlen/Veranstaltungen teilnehmen
Alle: Recht auf Vertretung und Förderung ihrer gemeinsamen Interessen. Sie erhalten laufend Mitteilungen über die Tätigkeiten des Verbandes. Alle Mitglieder können ihre Interessen in die Versammlung schriftlich einbringen.
Alle: Pflicht, den Verband bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen und den satzungsgemäßen Pflichten nachzukommen.
Informationsaustausch, Öffentlichkeitsarbeit, Branchen-Statistiken, Etablierung des Produkts, Kompetenzzentrum, Ansprechpartner, Repräsentation, Kontakte, Aus- und Weiterbildung.
In den Vorstand können nur Vollmitglieder gewählt werden.
Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Danach entscheidet der Vorstand des Verbands einstimmig über den Antrag.
Die Bearbeitung dauert im Regelfall weniger als eine Woche.
Ein Austritt aus dem Verband muss schriftlich an den Vorstand erfolgen. Die Frist beträgt einen Monat zum Ende des jeweiligen Kalenderhalbjahres.
Ja, ein Mitglied kann aus dem Verband ausgeschlossen werden, wenn hierzu besondere Gründe gemäß Satzung vorliegen.