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Regulierung

Wer in Deutschland gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen möchte, bedarf einer schriftlichen Erlaubnis. In Deutschland ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die für die Erlaubniserteilung zuständige Finanzaufsichtsbehörde.

Hier dürfen nachstehende Unternehmen den Handel von CFDs anbieten bzw. vermitteln, sofern sie dafür eine entsprechende Lizenz besitzen:

  • Einlagenkreditinstitute
  • Wertpapierhandelsunternehmen
  • grenzüberschreitend tätige Finanzdienstleistungsunternehmen
  • vertraglich gebundene Vermittler von entsprechend lizensierten Instituten
  • Ausländische Finanzdienstleister

Auch für ausländische Anbieter, die sich im Inland zielgerichtet an den Markt wenden und wiederholt, geschäftsmäßig Finanzdienstleistungen anbieten, sei es mittels einer Tochtergesellschaft/Niederlassung in Deutschland oder dadurch, dass sie ohne inländische Präsenz grenzüberschreitend Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen in Deutschland erbringen, besteht eine Erlaubnispflicht.

Für Tochtergesellschaften ausländischer Institute ist grundsätzlich auch die BaFin zuständig.

Für lediglich grenzüberschreitende Tätigkeiten (ohne inländische Präsenz) oder wenn sich ausländische Unternehmen im Inland mittels einer Niederlassung zielgerichtet an den Markt wenden und wiederholt und geschäftsmäßig Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anbieten, ist dagegen nicht zwingend die BaFin die zuständige Aufsichtsbehörde. Nach dem “Single-License-Prinzip” dürfen in ihrem EWR-Herkunftsstaat autorisierte Unternehmen auch in einem anderen EU/EWR-Staat tätig werden, wenn sie in einem Notifizierungsverfahren einen sogenannten Europäischen Pass (“EU-Pass”) erhalten. Sie unterliegen dann teilweise für ihre Tätigkeit in Deutschland weiterhin der Aufsicht der zuständigen Behörde ihres Herkunftsstaates.

Reguliert von der BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bankaufsicht Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, Wertpapieraufsicht / Asset Management Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt (www.bafin.de):

  • flatexDEGIRO Bank AG (Handelsmarken: flatex, ViTrade)
  • Commerzbank AG (Handelsmarken: comdirect, onvista Bank)
  • S Broker AG & Co. KG
  • IG Europe GmbH

In Teilen reguliert / beaufsichtigt von der BaFin:

  • WH Selfinvest S.A. Zweigniederlassung Frankfurt am Main
  • GBE brokers Ltd. Niederlassung Hamburg

Reguliert von der CSSF - Commission de Surveillance du Secteur Financier, 283 route d’Arlon, 1150 Luxembourg, Luxembourg (www.cssf.lu):

  • WH Selfinvest S.A.

Reguliert von der CySEC - Cyprus Securities and Exchange Commission, 19 Diagorou Str. CY-1097 Nicosia (www.cysec.gov.cy)

  • GBE brokers Ltd.

Rolle der ESMA

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority – ESMA) wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Wirkung zum 01.01.2011 als Nachfolgeorganisation des CESR (Committee of European Securities Regulators) gegründet und ist Teil des Europäischen Systems der Finanzmarktaufsicht (ESFS). ESMA ist eine unabhängige EU-Behörde, die zur Stabilität des Finanzsystems in der EU beitragen soll, indem sie die Integrität, die Transparenz, die Effizienz und die Funktionsweise der Wertpapiermärkte sicherstellt und den Anlegerschutz intensiviert. Sitz der Behörde ist Paris.

Zu den Aufgaben und Befugnissen der ESMA gehören die Festlegung von Regulierungs- und Aufsichtsstandards, die Überwachung sowie die Bewertung von Marktentwicklungen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Außerdem setzt sie sich insbesondere für den Anlegerschutz ein. Sie analysiert Verbrauchertrends und entwickelt Ausbildungsstandards für die Wirtschaft.