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Einlagensicherung

Kundengelder, die auf einem Handelskonto bei einem CFD-Anbieter liegen, werden bis zu einem festgelegten Höchstbetrag geschützt. Den rechtlichen Rahmen hierfür bilden Sicherungseinrichtungen. Diesen Institutionen müssen alle Unternehmen angehören, die Einlagen entgegennehmen bzw. Finanzdienstleistungen durchführen.

Die Herkunft entscheidet

Für Privatkunden ist es wichtig zu wissen, in welchem Land ein CFD- oder Devisenhandel-Anbieter seinen Sitz hat. Die Herkunft und damit auch die Zuordnung zur Sicherungseinrichtung entscheidet maßgeblich über die Höhe des Betrages, der einem Kunden im etwaigen Schadensfall zusteht. Für den Kunden eines Handelshauses bedeutet dieser Umstand, dass er vor dem Eingehen einer Geschäftsbeziehung Kenntnis darüber erlangen sollte, wo das jeweilige Unternehmen seinen Stammsitz hat. Entsprechende Informationen lassen sich auf der Webseite des Finanzdienstleisters finden. Insofern Bedenken bezüglich der Aktualität bestehen, kann eine Abfrage im Handelsregister Klarheit verschaffen.

Das kontoführende Institut

Da nicht immer und in jedem Fall sofort erkenntlich ist, ob es sich bei einem CFD-Anbieter um einen Vermittler oder um das kontoführende Institut bzw. Handelshaus selbst handelt, sollte auch diesem Punkt Aufmerksamkeit geschenkt werden. So gibt es zum Beispiel die Konstellation, dass ein in Deutschland ansässiger Vermittler unter eigenem Label Kunden an ein Unternehmen vermittelt, dessen Sitz auf Zypern ist. Im Entschädigungsfall wäre hier die zypriotische Einlagensicherung in der Verantwortung. Wichtig zu wissen ist auch, ob Ausnahmeregelungen bestehen. So besteht beispielsweise in Deutschland ein Entschädigungsanspruch nur für Gelder die auf die Währung eines EU-Mitgliedstaates oder auf Euro lauten.

Entschädigungseinrichtungen in Deutschland

In Deutschland existieren zwei Sicherungssysteme. Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), eine hundertprozentige Tochter des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB), ist die gesetzliche Entschädigungseinrichtung für die Einlagenkreditinstitute. Die Aufgabe dieser Institution ist es, im Entschädigungsfall die Gläubiger eines ihr zugeordneten Instituts für nicht zurückgezahlte Einlagen oder für nicht erfüllte Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu entschädigen. Ihre Arbeit beruht auf dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) und unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Ob ein Unternehmen dem EdB angehört, kann auf der Internetseite edb-banken.de überprüft werden.

Die zweite Sicherungseinrichtung ist die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), die Entschädigungszahlungen leistet, wenn ein ihr zugeordnetes Wertpapierhandelsunternehmen nicht mehr in der Lage sein sollte, seine Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen. Stand Oktober 2013 sind der EdW rund 775 Wertpapierhandelsunternehmen zugeordnet. Ob ein Unternehmen der EdW angehört, kann auf der Internetseite e-d-w.de überprüft werden.

Sowohl die gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen (EdB, EdÖ, EdW) als auch die institutssichernden Einrichtungen (Sparkassen-Finanzgruppe und Genossenschaftsbankenbereich) unterliegen der Aufsicht durch die BaFin. Ziel der Überwachung ist es, das Vorhandensein ausreichender Mittel bei den einzelnen Einrichtungen zu gewährleisten sowie deren Solvenz und Liquidität sicherzustellen.

Neben den gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen gibt es für private Banken, private Bausparkassen oder öffentliche Banken freiwillige Sicherungseinrichtungen. Da diese eine lediglich eine Ergänzung zur gesetzlichen Einlagensicherung und Anlegerentschädigung darstellen, werden sie nicht durch die BaFin beaufsichtigt.

Entschädigungseinrichtungen in Großbritannien und Irland

In Großbritannien und Irland existieren ähnliche Absicherungssysteme wie in Deutschland. Angelsächsische Finanzdienstleister werden von der Financial Conduct Authority oder der Irischen Zentralbank überwacht. Sollte es zu einer Insolvenz eines britischen CFD-Brokers kommen, erhalten Anleger Entschädigungsleistungen, die durch das Financial Services Compensation Scheme abgesichert sind. Kundeneinlagen bei irischen Brokern sind durch den Consumer Protection Code geschützt.

Weiterführende Informationen: Ausländische Aufsichtsbehörden (Quelle: Bafin)